Über die ProfiLiga
Leistungen
zurück

Mitgliedschaftsbedingungen zur Roto ProfiLiga

Vorwort

Die Roto Frank DST Vertriebs-GmbH („Roto“) konzentriert sich auf eine klare Partnerschaft, ausgerichtet auf den Fachhandel und das Fachhandwerk. Zu diesem Zweck hat Roto die Roto ProfiLiga geschaffen. Die Roto ProfiLiga soll die Qualifikation der Roto Profi-Partner (Mitglieder der Roto ProfiLiga) praxisgerecht optimieren und ihren Geschäftserfolg nachhaltig unterstützen sowie stetig ausbauen.

Im Rahmen der Roto ProfiLiga erhält jedes teilnehmende Mitglied (Roto Profi-Partner) die Möglichkeit, Punkte für den Bezug von Roto Produkten zu erhalten, die für verschiedene Leistungen eingelöst werden können (Bonusprogramm). Je nach Bezug an Roto Wohndachfenstern erfolgt eine Einteilung der Roto Profi-Partner in eine bestimmte Statusklasse, die dem Roto Profi-Partner unterschiedliche Vorteile bietet (Statusprogramm).

1 Mitgliedschaft

1.1 Mitgliedschaftsvoraussetzungen

Mitglied kann jede juristische Person, Einzelfirma oder Personengesellschaft mit Geschäftssitz in Deutschland werden, die folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Geschäfts-/ Gewerbebetrieb in der Roto Zielgruppe, d.h. Zimmereien, Dachdeckereien, Schreinereien oder Spengler
  • Eigenständiger Einbau / Montage von Roto Produkten
  • E-Mail-Korrespondenzfähigkeit
  • Bereitschaft zur regelmäßigen Teilnahme an Roto Produkt- und Fachschulungen
  • Professioneller Außenauftritt sowie Onlinepräsenz unter Hinweis auf die Verarbeitung von Roto Produkten inklusive einer Verlinkung auf die Roto Homepage mit dem Roto Logo

Nicht teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, Einzelfirmen oder Personengesellschaften, die in erster Linie als Großhändler oder Wiederverkäufer der Roto Produkte agieren.

Ein Rechtsanspruch auf eine Mitgliedschaft in der Roto ProfiLiga besteht nicht. Roto kann die Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen verweigern.

1.2 Mitgliedschaftsantrag

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist, dass der Roto Profi-Partner durch seine gesetzlichen Vertreter den digitalen Mitgliedschaftsantrag vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllt. Das Vorhandensein der vorgenannten Voraussetzungen unter Ziff. 1.1 ist Roto im Rahmen des Antragverfahrens unaufgefordert nachzuweisen. Nach erforderlicher Überprüfung des Antrags erfolgt die Freigabe der Mitgliedschaft durch Roto.

Jeder Roto Profi-Partner kann lediglich einmal Mitglied werden, d.h. er darf lediglich ein Konto eröffnen und führen. Die erneute Anmeldung eines bereits registrierten Mitglieds ist unzulässig. Roto behält sich die Deaktivierung des zuletzt eingerichteten bzw. aller Konten vor, die für dasselbe Mitglied angemeldet sind.

1.3 Beginn der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt auf einen entsprechenden Antrag hin mit dem Datum der von Roto ausgestellten Mitgliedsbestätigung. Die Mitgliedschaft kann jederzeit im Kalenderjahr erfolgen.

2 Personenbezogene Zugangsdaten

Der jeweilige gesetzliche Vertreter des Mitglieds (bei mehreren Vertretern einer von diesen) erhält personenbezogene Zugangsdaten zur Roto ProfiLiga. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor einem Zugriff durch Mitarbeiter und sonstige Dritte zu schützen.

Der Roto Profi-Partner ist verpflichtet, Änderungen der ihn betreffenden Daten unverzüglich im Roto ProfiLiga-Konto zu aktualisieren. Dies gilt insbesondere bei einem Wechsel in der Person des Zugangsberechtigten.

Bei Weitergabe der personenbezogenen Zugangsdaten sind der Roto Profi-Partner sowie der registrierte Zugangsberechtigte für die Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte verantwortlich, da Roto keine Möglichkeit hat, den Nutzer der Zugangsdaten zu identifizieren.

Missbräuchliche / unbefugte Verwendungen oder den Verdacht von missbräuchlichen / unbefugten Verwendungen des Roto ProfiLiga-Kontos müssen die Mitglieder unverzüglich melden. Bei einem unberechtigten Zugriff / Zugang Dritter auf die personenbezogenen Zugangsdaten zur Roto ProfiLiga ist unverzüglich eine Sperrung des Roto ProfiLiga-Kontos durch das Mitglied zu veranlassen.

Aus technischen Gründen ist die Einrichtung eines zweiten Zugangs zu einem Roto ProfiLiga-Konto nicht möglich.

3 Punkteerwerb, Punktegutschrift und Punkteverfall

3.1 Allgemeines

Im Rahmen des Roto ProfiLiga Bonusprogramms können Roto Profi-Partner durch den Erwerb von bestimmten Roto Produkten Bonuspunkte (kurz: Punkte) sammeln, die zum Erhalt verschiedener Prämien (Produkte, Leistungen etc.) eingelöst werden können.

Für Neukunden: Es werden nur Erwerbsvorgänge für die Sammlung von Punkten berücksichtigt, die zeitlich nach dem Mitgliedschaftsbeginn (siehe Ziff. 1.3) liegen; maßgeblich ist das jeweilige Rechnungsdatum.

3.2 Einreichen von Nachweisen für den Punkteerwerb

Der Roto Profi-Partner kann den Erwerb von teilnehmenden Roto Produkten durch Rechnungen seines Fachhändlers nachweisen.

Roto behält sich das Recht vor, keine Punkte zu buchen oder bereits gebuchte Punkte zu stornieren. Entsprechendes gilt in Fällen, in denen Roto Produkte vom Roto Profi-Partner an eine andere Person als den Endkunden weiterverkauft wurden (Handelsgeschäft).

Das Einreichen von Rechnungen erfolgt im Programm wie folgt:

  • Rechnungen scannen oder fotografieren und per Roto ProfiLiga Portal oder App einzeln einreichen
  • Pflicht-Angaben zu Rechnungsempfänger, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Artikelbezeichnung des Roto Produkts und Menge müssen gut ersichtlich sein
  • Die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung in DE gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer muss auf der Rechnung ausgewiesen sein
  • Handgeschriebenen Rechnungen und / oder Lieferscheine werden nicht akzeptiert
  • Für die Punkteberechnung zählen nur die gekauften Roto Produkte und deren Anzahl
  • Rechnungsbeträge, mögliche Einkaufsrabatte, Fremdprodukte und deren Preissetzung, personenbezogene Daten etc. sind vor der Einreichung durch den Roto Profi-Partner selbständig zu schwärzen – es wird empfohlen, die Schwärzung auf einer Kopie vorzunehmen
  • Die Rechnungen sind bis spätestens drei Monate nach dem Kauf einzureichen, es zählt das Rechnungsdatum – Rechnungen, die erst nach vorstehender Frist eingereicht werden, können für die Punktevergabe nicht berücksichtigt werden

Zum Einreichen von Rechnungen gibt es eine besondere Funktionalität, die in die Roto ProfiLiga App integriert ist, die so genannte Rechnungsscan-Funktionalität. Für die Nutzung der Rechnungsscan-Funktionalität sind die besonderen Nutzungsbedingungen der Roto ProfiLiga App zu akzeptieren. Roto behält sich vor, die Rechnungsscan-Funktionalität jederzeit abzuschalten und diese Funktionalität aus der Roto ProfiLiga App ganz zu entfernen. Ein von Roto beauftragter Dienstleister wird Rechnungen, die mit der Rechnungsscan-Funktionalität eingescannt werden, aufbewahren und sie vor Veränderung, Vernichtung und Beschädigung schützen. Der Dienstleister wird sie nicht für eigene Zwecke nutzen und auch nicht ohne Weisung von Roto an Dritte weitergeben.

Der Roto Profi-Partner hat keinen Anspruch gegen Roto bzw. dessen Dienstleister auf Einsicht in bzw. Herausgabe der Rechnungen, sondern ist selbst für eine ordentliche Dokumentation in seinem Geschäftsgebiet verantwortlich.

Die Roto ProfiLiga App kann über den App Store des jeweiligen Betriebssystems auf das mobile Gerät des Roto Profi-Partners heruntergeladen werden. Die Roto ProfiLiga App ist für die aktuellen iOS- und Android-Betriebssysteme verfügbar. Der Roto Profi-Partner hat die Nutzungsbedingungen für die Verwendung der Roto ProfiLiga App zu akzeptieren.

Rechnungen werden seitens Roto nur bei Einhaltung des vorstehend beschriebenen Prozesses und der dort genannten Voraussetzungen akzeptiert.

Mit dem Einreichen von Rechnungen bestätigt der Roto Profi-Partner, dass der Erwerb der jeweiligen Roto Produkte nur einmalig für den Erwerb von Punkten genutzt wurde und seitens des Roto Profi-Partners sichergestellt wurde, dass eingereichte Rechnungen nicht ein weiteres Mal zum Erwerb von Punkten genutzt werden können.

3.3 Erwerb von Punkten

Die für den Erwerb von bestimmten Roto Produkten zu erhaltenden Punkte können der jeweils aktuellen Bonuspunkteliste im Roto ProfiLiga Portal oder in der App entnommen werden. Die Bonuspunkteliste wird im Übrigen auf Anfrage übersandt.

Die Punkte-Struktur der Bonuspunkteliste kann jederzeit und nach alleinigem Ermessen von Roto für die Zukunft geändert/angepasst werden, insbesondere können Produkte für den Punkteerwerb herausgenommen oder hinzugenommen und die Punktezahl verändert werden. Insoweit steht es Roto auch frei, durch zeitlich bedingte Sonderaktionen einen abweichenden Punkteerwerb vorzugeben oder bestimmte Produkte nur vorrübergehend vom Punkteerwerb auszuschließen. Roto wird den Roto Profi-Partner jeweils rechtzeitig vorab in geeigneter Weise informieren.

Es gelten für den Punkteerwerb jeweils die im Zeitpunkt der Rechnungseinreichung und Punktegutschrift geltenden Bedingungen der jeweiligen Bonuspunkteliste.

3.4 Sonstiger Punkteerwerb

Sonstige Möglichkeiten des Punkteerwerbs und deren Bedingungen werden von Roto gesondert bekannt gegeben.

3.5 Punktegutschrift

Soweit der Roto Profi-Partner den Erwerb der Roto Produkte nachgewiesen hat, werden auf seinem Roto ProfiLiga Konto die entsprechenden Punkte gutgeschrieben. Der aktuelle Punktestand wird im geschlossenen Bereich der Roto ProfiLiga Webseite und App dokumentiert.

Die Gutschrift der Punkte auf das Roto ProfiLiga Konto erfolgt zeitnah nach Einreichung und nach erfolgreicher Prüfung der Einreichungsvoraussetzungen. Der Roto Profi-Partner wird informiert, wenn eine Rechnung ganz oder teilweise nicht für den Punkteerwerb akzeptiert wird.

3.6 Irrtümer / Falschbuchungen

Im Falle von fehlerhaften Punktebuchungen behält sich Roto das Recht vor, das Roto Profi-Partner Konto zu korrigieren und eventuell zu viel gebuchte Punkte wieder zu löschen.

3.7 Dokumentation des Punktestandes

Roto übernimmt keine Haftung für etwaige Fehler bei der Führung des Punktekontos des jeweiligen Roto Profi-Partners (insbesondere Übertragungsfehler, Tippfehler etc.) und bei der Mitteilung des jeweiligen Punktestandes an den Roto Profi-Partner. Es gilt jeweils der Punktestand, der tatsächlich durch Vorlage geeigneter Unterlagen vom Roto Profi-Partner nachgewiesen werden kann.

Leistungen, die der Roto Profi-Partner aufgrund falscher, irrtümlicher oder versehentlicher Annahmen von Roto erhalten hat, kann Roto nach eigener Wahl entweder zurückfordern oder dem Roto Profi-Partner in Rechnung stellen. Weitergehende Rechte sind vorbehalten.

3.8 Rückabwicklung eines Kaufs

Der Roto Profi-Partner verpflichtet sich Roto zu informieren, soweit Nachweise für den Punkteerwerb eingereicht wurden, der Erwerb eines oder mehrerer Roto Produkte aber storniert bzw. rückabgewickelt wurde. Hierfür können das Roto Kontaktformular sowie die E-Mail-Adresse profi.liga@rotofrank.com genutzt werden.

Roto behält sich das Recht vor, keine Punkte zu buchen oder bereits gebuchte Punkte zu stornieren. Entsprechendes gilt in Fällen, in denen Roto Produkte vom Roto Profi-Partner an eine andere Person als den Endkunden weiterverkauft wurden (Handelsgeschäft).

3.9 Punkteverfall / Übertragbarkeit

Punkte verfallen 36 Monaten nach Gutschrift zum Jahresende, d.h. die einem Roto Profi-Partner bspw. am 10. November 2021 gutgeschriebenen Punkte verfallen am 31. Dezember 2024. Die einem Roto Profi-Partner am 1. Juli 2021 bereits gutgeschriebenen Punkte verfallen am 31. Dezember 2024.

Punkte können nicht von einem Roto Profi-Partner auf einen anderen Roto Profi-Partner übertragen werden. Entsprechendes gilt für etwaige aus dem Bonusprogramm folgende Prämien-/ Leistungsansprüche.

4. Einlösen von Punkten

Jeder Roto Profi-Partner kann Punkte von seinem persönlichen Punktekonto gegen Leistungen einlösen, sobald dieses ein entsprechendes Punkteguthaben aufweist. Die gesammelten Punkte können im Roto ProfiLiga Portal oder der App unter „Prämien“ sowie – nach Verfügbarkeit – im Roto Marketing-Portal eingelöst werden. Roto ist frei in der Auswahl der verfügbaren Prämien und kann jederzeit Veränderungen / Anpassungen bezüglich der Verfügbarkeit einzelner Prämien vornehmen. Der Roto Profi-Partner hat keinen Anspruch auf die Vorhaltung bestimmter Prämien.

Ein Einlösen von Punkten ist nur dem gesetzlichen Vertreter des Mitglieds (Betriebsinhaber bzw. bei Gesellschaften der Geschäftsführer) erlaubt. Die Prämien sind ausschließlich für einen betrieblichen Einsatz vorgesehen und sollen von dem Roto Profi-Partner ausschließlich in bzw. für dessen Betrieb verwendet werden. Mit dem Abruf einer Prämie bestätigt der Roto Profi-Partner die betriebliche Zweckbindung der Leistung.

4.1 Punkteabbuchungen

Nach Anforderung einer Prämie zieht Roto die hierfür zu leistende Zahl an Punkten automatisch von dem Punktekonto des Roto Profi-Partners ab, wobei immer zuerst diejenigen Punkte abgezogen werden, die bereits am längsten auf dem Punktekonto gutgeschrieben sind.

Die Abbuchung erfolgt auch, wenn der Roto Profi-Partner nach Bestellung / Anforderung einer Prämie diese nicht in Anspruch nimmt, bspw. weil er an einer Veranstaltung nicht teilnimmt, unabhängig von den jeweiligen Gründen.

Negative Punktestände auf dem Punktekonto eines Roto Profi-Partners sind nicht zulässig.

4.2 Einlösen von Punkten im Prämienshop bzw. Roto Marketing-Portal

Soweit Roto einen Prämienshop zum Erwerb von Produkten anbietet, gilt folgendes:

Zu jeder im Prämienshop angebotenen Prämie wird die Anzahl der dafür benötigten Punkte angegeben, sowie, falls zutreffend, die Anzahl der benötigten Punkte für den Versand. Roto kann bei einzelnen Prämien alternativ oder zusätzlich auch die Möglichkeit vorsehen, die Prämie gegen eine bestimmte Anzahl an Punkten zuzüglich eines bestimmten Zuzahlungsbetrages in Euro einzulösen.

Die im Prämienshop angebotenen Prämien können nur ausgewählt werden, soweit sie verfügbar sind. Roto wird sich bemühen, für eine ausreichende Bevorratung und rechtzeitige Nachlieferung der angebotenen Prämien zu sorgen. Kann eine angeforderte Prämie ausnahmsweise nicht geliefert werden, werden die darauf entfallenden Bonuspunkte nicht vom Bonuskonto des Prämienberechtigten abgebucht oder, sofern dies bereits geschehen sein sollte, dem Bonuskonto wieder gutgeschrieben. Der Prämienberechtigte wird über die Nichtverfügbarkeit der angeforderten Prämie benachrichtigt.

Eine Auslieferung von Prämien ist nur an Lieferadressen in Deutschland (ohne Helgoland) möglich.

Für die Nutzung des Prämienshops hat der Roto Profi-Partner die Bestell- und Lieferbedingungen des Prämienshops zu akzeptieren. Vorstehendes gilt entsprechend für das Roto Marketing-Portal.

4.3 Einlösen von Punkten für eine „Wunschprämie”

Nach individueller Absprache zwischen Roto und dem Roto Profi-Partner räumt Roto dem Roto Profi-Partner mit Gold-Status ab einem Wert von mind. 1.350 Punkten die Möglichkeit ein, diese Punkte gegen nicht im Prämienshop angebotene Prämien (Waren oder Dienstleistungen) eines Drittanbieters einzulösen („Wunschprämie”). Bei der „Wunschprämie” übernimmt Roto für den Roto Profi-Partner lediglich die Bezahlung der Prämie beim Drittanbieter. Vertragspartner in Bezug auf die „Wunschprämie” werden ausschließlich der Roto Profi-Partner und der Drittanbieter.

Die „Wunschprämie” ist über das Roto Service Center anzufragen, montags bis donnerstags von 07:00 bis 18:00 Uhr sowie freitags von 07:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 07931 5490 - 100. Nach erfolgreicher Prüfung durch das Roto Service Center erhält der Roto Profi-Partner ein schriftliches Angebot, in dem die Details zur Prämie, die Prämienbedingungen, der Punkteabzug, Lieferzeit etc. enthalten sind. Zuzahlungen sind bei der „Wunschprämie” nicht möglich.

Ein Rechtsanspruch des Roto Profi-Partners auf Gewährung einer „Wunschprämie” besteht nicht. Roto übernimmt keine Haftung für die „Wunschprämie”. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Roto Profi-Partners sind ausschließlich gegen den Anbieter der „Wunschprämie” und nicht gegen Roto zu richten. Reisedienstleistungen sind von der „Wunschprämie” ausgeschlossen.

Wird der Vertrag zu einer „Wunschprämie” durch Ausübung eines Rücktrittsrechts oder aus anderen Gründen rückabgewickelt, ist allein Roto und nicht der Roto Profi-Partner berechtigt, die Rückzahlung des von Roto gezahlten Preises von dem Anbieter zu verlangen. Dem Roto Profi-Partners werden in einem solchen Fall die für die „Wunschprämie” abgezogenen Punkte (nicht jedoch auch die als Bearbeitungsgebühr abgebuchten Punkte) wieder auf seinem Bonuskonto gutgeschrieben.

4.4 Einlösen von Punkten für Cashback-Überweisungen

Vorbehaltlich einer Rücknahme dieser Option können Punkte zu einem festen Umrechnungskurs (1 Punkt entspricht 1,50 € zzgl. MwSt.) ausgezahlt werden. Das Guthaben wird hierbei ausschließlich auf das hinterlegte Firmenkonto des Roto Profi-Partners überwiesen. Die Option zur Auszahlung kann von jedem Roto Profi-Partners einmal pro Quartal und nur bei Einsatz von mindestens 50 Punkten in Anspruch genommen werden. Roto behält sich vor, den Umrechnungskurs mit angemessenem Vorlauf für die Zukunft anzupassen.

5. Roto Interessensvermittlung

Als Mitglied der Roto ProfiLiga haben Sie die Möglichkeit, Endkunden-Anfragen weitergeleitet zu bekommen, vorausgesetzt Sie stimmen den Nutzungsbedingungen der Roto Interessentenvermittlung zu. Die vollständigen Nutzungsbedingungen zur Roto Interessentenvermittlung finden Sie hier .

6. Missbrauch

Die Roto ProfiLiga dient der Förderung der Beziehung zwischen Roto und dem Roto Profi-Partner. Die Roto ProfiLiga basiert dementsprechend auf einem vertrauensvollen Umgang von Roto und Roto Profi-Partner. Jeglicher Missbrauch dieses Vertrauens kann daher zu einem sofortigen Ausschluss des Roto Profi-Partners aus der Roto ProfiLiga und einem Verfall der durch den Missbrauch erlangten Punkte führen. Roto behält sich vor, die Einlösung von unberechtigt erlangten Punkten und die hierauf basierende Inanspruchnahme von Leistungen zu verweigern. Hiervon unberührt bleibt das Recht, weitergehende Ansprüche gegen den Roto Profi-Partner einschließlich Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Als Missbrauch zählen insbesondere die Erschleichung und/oder der unberechtigte Erwerb von Punkten und/oder der unberechtigte Bezug von Leistungen der Roto ProfiLiga. Eine Erschleichung bzw. ein unberechtigter Erwerb von Punkten liegt insbesondere vor, wenn der Roto Profi-Partner Rechnungsnachweise vorlegt, die nicht ihn selbst betreffen und/oder nicht Roto Produkte betreffen, die er in seinem Geschäftsbetrieb verarbeitet hat, oder die Erwerbsvorgänge betreffen, die vor Mitgliedschaftsbeginn liegen. Als Missbrauch sind zudem u.a. anzusehen: die nachträgliche Bearbeitung einer Rechnung durch bspw. Veränderung von Stückzahlen und/oder Rechnungsdatum; die Fälschung von Rechnungen und die Beantragung von Punkten für stornierte / retournierte Produkte oder im B2B vertriebene Produkte.

Als Missbrauch gilt ferner die Erschleichung / Erlangung einer Statusklasse (siehe unten Ziff. 6) aufgrund falscher Angaben.

Der Roto Profi-Partner ist verantwortlich und haftet für das Verhalten seiner Organe, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen.

7. Statusklassen

Die Roto ProfiLiga hat ein Statusprogramm. Es kann eine Klassifizierung der Roto Profi-Partner mit "Status: Bronze" (Einstieg), "Status: Silber" oder "Status: Gold" erfolgen. Der jeweilige Status des Roto Profi-Partners ist abhängig von dessen Leistungen im Rahmen des Statusprogramms. Bei Einstieg in die Roto ProfiLiga wird jeder Roto Profi-Partner grundsätzlich in die Statusklasse „Bronze“ eingruppiert.

7.1 Leistungen je Statusklasse

Beratungsunterstützung
Bronze
Silber
Gold
Förderservice
Digitaler Roto Kundenberater
Vermarktungsunterstützung
Bronze
Silber
Gold
Roto Interessentenvermittlung
Roto Interessentenvermittlung: vorqualifizierte Anfragen
Zugang zum Marketingportal
Online-Weiterempfehlung
Exklusive Kampagnenvorlagen
Schulungsprogramm
Bronze
Silber
Gold
Roto Einbau-Videos
Produktschulungen
Fachschulungen
Exklusive Schulungen für den Unternehmenserfolg
Events & Netzwerkveranstaltungen
Bronze
Silber
Gold
Events
Top Events
Prämien / Cashback / Wunschprämie
Bronze
Silber
Gold
Cashback
Prämien
Wunschprämie
Arbeitskleidung
Bronze
Silber
Gold
Roto Arbeitskleidung
Roto Arbeitskleidung mit Ihrem Logo
VIP-Services
Bronze
Silber
Gold
Persönlicher Ansprechpartner
Expresslieferung

Roto behält sich vor, die Leistungspakete jederzeit anzupassen.

Eine Differenzierung zwischen den Ausprägungen der einzelnen Leistungsbausteine je Statuslevel erfolgt über die Anzahl und Individualisierungsmöglichkeiten der einzelnen Leistungen, wie nachfolgend beschrieben.

  • Förderservice: Ermitteln Sie mit dem Roto Förderservice in kürzester Zeit die maximale Zuschusshöhe für Ihre Kunden. Wir führen Sie zusammen mit unserem Dienstleister in wenigen einfachen Schritten durch den gesamten Prozess des Förderservices – vom ersten Kundentermin bis zur Auszahlung der Förderung. Inklusive der Freigabe durch den Energieberater.
  • Digitaler Roto Kundenberater: Mit dem digitalen Roto Kundenberater unterstützen Sie Ihre Kunden noch professioneller dabei, sich über die Möglichkeiten verschiedener Dachfenster-Lösungen zu informieren und das passende Roto Produkt zu finden – inklusive Preisauskunft. Mit den drei Komponenten Tageslichtberater, Produktberater und Budgetplaner können Sie Ihren Kunden schnell und einfach eine 360°-Beratungsleistung bieten.
  • Roto Interessentenvermittlung: Wir sorgen dafür, dass Ihre Auftragsbücher auch morgen und übermorgen gut gefüllt sind. Als Silber- oder Goldmitglied der Roto ProfiLiga informieren wir Sie per E-Mail über neue Anfragen interessierter Verbraucher aus Ihrem näheren Umkreis, die sich direkt bei uns gemeldet haben. Mehr Details zur Anfrage erfahren Sie dann im Roto ProfiLiga Portal.
  • Empfehlungsmarketing: Damit Sie von potenziellen Kunden gefunden werden, empfehlen wir Sie auf unserer Website ab dem Status Silber bei der Handwerkersuche nach Postleitzahl weiter. Ab dem Status Gold werden Sie hier als Roto Empfehlung gekennzeichnet.
  • Marketing-Portal: Nah dran an Ihren Kunden, sichtbar in der Region und digital bestens gerüstet, um potenzielle Auftraggeber für sich zu gewinnen: Dazu finden Sie im neuen Marketing-Portal aktuelle Kampagnen und Kommunikationsmittel, die Sie mit wenigen Klicks maßgeschneidert auf Ihr Unternehmen anpassen.
  • Expresslieferung: Wir liefern die gewünschten Produkte von heute auf morgen – vorausgesetzt, Ihre schriftliche Bestellung ist bis 11 Uhr bei uns eingegangen und die gewünschten Produkte sind bei uns auf Lager. Je nach Status erhalten Sie eine Anzahl an Gutscheinen für die Kostenübernahme der Expresslieferung durch Roto: Silber: 2 Gutscheine jährlich; Gold: 5 Gutscheine jährlich.
  • Arbeitskleidung: Im Rahmen des Prämienprogrammes können Sie ihre Punkte auch gegen hochwertige Arbeitskleidung einlösen.
  • Schulungen & Events: Mit den exklusiven Schulungen und Seminaren für ProfiPartner erhalten Sie wertvolle Impulse und entwickeln sich und Ihr Team kontinuierlich weiter. Online und vor Ort. Gold-Mitglieder haben zudem die Möglichkeit zur Teilnahme an Top-Events.

Die vorgenannten Leistungen sind ausschließlich für einen betrieblichen Einsatz vorgesehen und dürfen von dem Roto Profi-Partner ausschließlich in bzw. für dessen Betrieb verwendet werden. Mit dem Abruf einer Leistung bestätigt der Roto Profi-Partner die betriebliche Zweckbindung der Leistung.

Aus einem Status folgende Leistungsansprüche können nicht von einem Roto Profi-Partner auf einen anderen Roto Profi-Partner übertragen werden.

7.2 Zugangsvoraussetzungen je Statusklasse

Bei Einstieg in die Roto ProfiLiga wird jeder Roto Profi-Partner grundsätzlich in die Statusklasse „Bronze“ eingruppiert. Ein Wechsel in eine höhere Klasse erfolgt bei Erreichen der nachfolgend dargestellten Voraussetzungen, die von der Betriebsgröße des Roto Profi-Partners abhängen.

Kleinbetriebe

Bis 5 Mitarbeiter
> 0 Fenster / Jahr
Bronze
> 5 Fenster / Jahr
Silber
> 25 Fenster / Jahr
Gold

Kleinbetriebe

Bis 5 Mitarbeiter
> 0 Fenster / Jahr
Bronze
> 5 Fenster / Jahr
Silber
> 25 Fenster / Jahr
Gold

Mittelgroße Betriebe

6-15 Mitarbeiter
> 0 Fenster / Jahr
Bronze
> 15 Fenster / Jahr
Silber
> 50 Fenster / Jahr
Gold

Mittelgroße Betriebe

6-15 Mitarbeiter
> 0 Fenster / Jahr
Bronze
> 15 Fenster / Jahr
Silber
> 50 Fenster / Jahr
Gold

Große Betriebe

Über 15 Mitarbeiter
> 0 Fenster / Jahr
Bronze
> 25 Fenster / Jahr
Silber
> 65 Fenster / Jahr
Gold

Große Betriebe

Über 15 Mitarbeiter
> 0 Fenster / Jahr
Bronze
> 25 Fenster / Jahr
Silber
> 65 Fenster / Jahr
Gold

Die Anzahl an Dachfenster meint die Anzahl der Roto Dachfenster, die der Roto Profi-Partner innerhalb eines Jahres erwirbt und verbaut. Roto Treppen werden den Dachfenstern in diesem Fall gleichgesetzt. Ausgeschlossen werden hiervon die Wohndachfenster-Baureihen R1 und R2 sowie die Scherentreppe Ecco und Scherentreppe F30 / F60 / F90. Roto behält sich vor, die vorstehende Klassifizierung jederzeit anzupassen, sowie Roto Profi-Partner temporär und / oder individuell in einen höheren Status upzugraden.

Durch das Einreichen von Händlerrechnungen des Händlers über gekaufte Roto Produkte weist der Roto Profi-Partner seine Aktivität nach. Für die Nachweise gelten die obigen Vorgaben gemäß Ziff. 3.2.

7.3 Gültigkeit des Status

Der Roto Profi-Partner gelangt in den jeweiligen Status, sobald die vorstehenden Voraussetzungen für die jeweilige Statusklasse erfüllt sind und gegenüber Roto erfolgreich der entsprechende Nachweis geführt wurde. Maßgeblich ist insoweit die Dokumentation des jeweiligen Status in Roto ProfiLiga Portal oder App. Erst ab entsprechender Dokumentation kann der Roto Profi-Partner die entsprechenden Leistungen seiner Statusklasse in Anspruch nehmen. Der jeweilige Status ist gültig bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Voraussetzungen der Statusklasse letztmalig erfüllt wurden. Beispiel: Erwirbt und verbaut ein Kleinbetrieb im Jahr 2021 20 Dachfenster, hat er bis Ende 2022 Silber-Status. Werden auch im Jahr 2022 die Voraussetzungen für Silber erfüllt, bleibt der Status bis Ende 2023 erhalten.

7.4 Verlust des Status / Downgrade

Sofern der Roto Profi-Partner in einem Jahr nicht die Voraussetzungen einer jeweiligen Statusklasse erfüllt, wird er nach dem Ende des Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Voraussetzungen der Statusklasse letztmalig erfüllt wurden, auf die niedrigere Statusklasse, deren Voraussetzungen noch erfüllt sind, herabgestuft.

8. Beendigung der Mitgliedschaft

8.1 Kündigung, Ausschluss der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Roto ProfiLiga ist unbefristet. Der Roto Profi-Partner kann die Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen jederzeit ohne Frist kündigen. In diesem Fall endet die Mitgliedschaft mit Eingang der Kündigung bei Roto. Roto kann die Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen zum Ende jedes Kalenderjahres mit einer Frist von einem Monat kündigen. Maßgebend ist der Eingang der Kündigung bei der anderen Partei. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund, der Roto eine fristlose Kündigung erlaubt, liegt insbesondere vor

  • bei einem schwerwiegenden Verstoß des Roto Profi-Partners gegen diese Mitgliedschaftsbedingungen, insbesondere bei einem Missbrauch gemäß Ziff. 5
  • wenn der Roto Profi-Partner in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen so wesentliche Einbußen erleidet oder zu erleiden droht, dass seine Tätigkeit dadurch zum Nachteil von Roto beeinträchtigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Roto Profi-Partner selbst Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen stellt oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wird
  • wenn der Roto Profi-Partner mit Zahlungen gegenüber Roto mit einem Gesamtbetrag von mehr als 100 EUR in Verzug gerät und der Verzug mehr als zwei Wochen nach Zugang einer Abmahnung von Roto andauert, in welcher Roto die Kündigung angedroht oder sich diese vorbehalten hat
  • wenn sich beim Roto Profi-Partner die Beteiligungs- oder Geschäftsleitungsverhältnisse verändern und davon eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Belange von Roto zu besorgen ist, oder
  • Roto ein Festhalten an der Mitgliedschaft aus einem sonstigen, in der Person des Roto Profi-Partners liegenden Grund unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und der Interessen von Roto nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere, wenn Umstände in der Person des Roto Profi-Partner vorliegen, welche erwarten lassen, dass dieser seinen Verpflichtungen aus dieser Mitgliedschaft dauerhaft nicht mehr nachkommen kann.
  • wenn beim Roto Profi-Partner die Mitgliedschaftsvoraussetzungen gemäß Ziff. 1.1 nicht länger vorliegen

Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen, soweit nicht im Roto ProfiLiga Portal eine Kündigungsmöglichkeit eröffnet wird.

8.2 Punktegültigkeit bei Kündigung

Im Falle der ordentlichen Kündigung durch den Roto Profi-Partner oder durch Roto behalten die Punkte Gültigkeit bis zum Ende der Mitgliedschaft, sofern nicht ein früherer Verfall gemäß den Regelungen dieser Mitgliedschaftsbedingungen eintritt. Entsprechend bleibt der Status des Roto Profi-Partners (Statusprogramm) bis zum Ende der Mitgliedschaft unberührt.

Im Falle einer fristlosen Kündigung durch Roto verfallen die Punkte mit dem Zugang der Kündigungserklärung beim Roto Profi-Partner.

8.3 Sperrung eines Kontos

Besteht der Verdacht, dass das Bonuskonto eines Roto Profi-Partners missbräuchlich verwendet wird oder liegen objektive Verdachtsmomente für das Vorliegen eines zur sofortigen Kündigung berechtigten wichtigen Grundes vor, behält Roto sich vor, das betreffende Bonuskonto bis zur Aufklärung des Verdachtsfalles vorübergehend zu sperren mit der Folge, dass während der Dauer der Sperrung nicht auf das Bonuskonto zugegriffen werden kann. Roto wird in einem solchen Fall den Roto Profi-Partner informieren und unverzüglich eine Klärung herbeiführen.

9. Haftung

Roto haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nicht für aufgrund von einfacher Fahrlässigkeit von Roto bzw. ihrer Organe, Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten, Subunternehmer, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen etwaig verursachte Schäden und / oder Aufwendungen des Roto Profi-Partners. Dies gilt nicht für Ansprüche des Roto Profi-Partners wegen der Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Roto Profi-Partner daher regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).

Bei der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist eine etwaige Haftung von Roto für sämtliche Schadens- und / oder Aufwendungsersatzansprüche des Roto Profi-Partners, ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur, der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden und Aufwand begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbegrenzungen gelten nicht für etwaige Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche aus etwaig von Roto übernommenen Garantien, bei Arglist und für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Eine Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.

Soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist, haftet Roto nicht aus dem mit dem Roto Profi-Partner bestehenden Schuldverhältnis gegenüber Dritten, die nicht selbst Partei dieses Schuldverhältnisses sind. Demgemäß werden ohne ausdrückliche anderweitige Vereinbarung der Parteien keine Dritten in dessen Schutzwirkung einbezogen.

10. Steuern

Sämtliche aus dem Roto ProfiLiga Programm gewährten Prämien stehen dem Betrieb des Roto Profi-Partner und nicht einzelnen Personen (insbesondere nicht den Angestellten) des Betriebes zu.

Sämtliche Steuern, Gebühren und Abzüge im Zusammenhang mit der Ausgabe, Weitergabe, Verwendung und dem Erhalt von Prämien im Rahmen dieses Programms sind vom Roto Profi-Partner zu zahlen.

Der Wert eines ProfiLiga-Punkts beträgt aktuell EUR 1,50 zzgl. der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

Roto wird dem Roto Profi-Partner zu jeder Prämienlieferung eine Prämienabrechnung zukommen lassen, welche den Wert der eingelösten Punkte zzgl. der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer ausweist.

Soweit die Lieferung der Prämie der Umsatzsteuer unterliegt, wird Roto dem Roto Profi-Partner hierüber eine Rechnung ausstellen.

Im Falle einer Cash-Back Auszahlung der Bonuspunkte wird Roto den Euro-Gegenwert zzgl. Umsatzsteuer auszahlen und dem Roto Profi-Partner einen Zahlungsbeleg zukommen lassen. Gleiches gilt, soweit die Lieferung einer Prämie nicht der Umsatzsteuer unterliegt (z.B. wenn ein Mehrzweckgutschein als Prämie gewählt wird).

Die steuerlich und sozialversicherungsrechtlich korrekte Berücksichtigung der Punktegutschrift und Prämieneinlösung obliegt alleine dem Roto Profi-Partner. Roto übernimmt keine Haftung oder Beratung zu steuerrechtlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen.

11. System E-Mails

System E-Mails sind notwendige und automatisierte Benachrichtigungen des Roto ProfiLiga-Portals (per E-Mail) an die Roto Profi-Partner aufgrund deren Nutzerverhaltens. Die Roto Profi-Partner werden per System E-Mails über wichtige Vorgänge benachrichtigt. Widerspricht der Roto Profi-Partner der Zusendung von System E-Mails oder können System E-Mails an die vom Roto Profi-Partner bekannt gegebene E-Mail-Adresse nicht übermittelt werden, ist Roto zur Kündigung der Mitgliedschaft des Roto Profi-Partners aus wichtigem Grund berechtigt.

12. Zusätzliche Kosten

Etwaige Steuern, Gebühren oder sonstige Kosten, die durch Inanspruchnahme von Prämien und / oder Leistungen im Rahmen des Bonusprogramms oder des Statusprogramms entstehen, trägt der Roto Profi-Partner, sofern in diesen Mitgliedschaftsbedingungen nichts Anderes vermerkt ist oder bei Beanspruchung von Prämien / Leistungen zwischen Roto und dem Roto Profi-Partner nichts Anderes vereinbart wird. Entsprechendes gilt für sonstige Leistungen von Roto im Rahmen der Roto ProfiLiga.

13. Sonstiges

13.1 Übertragung von Roto ProfiLiga und / oder Bonus-/ Statusprogramm

Roto behält sich das Recht vor, die Roto ProfiLiga, das Bonusprogramm oder Statusprogramm mit vorheriger Ankündigung von mindestens vier Wochen an ein anderes Unternehmen der Roto Gruppe (mit Roto verbundenes Unternehmen) zu übertragen. Roto wird über etwaige damit einhergehende Veränderungen informieren. Dem Roto Profi-Partner steht ein Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Übertragung zu.

13.2 Beendigung des Bonus- und / oder Statusprogramms

Roto behält sich vor, das Bonusprogramm und / oder Statusprogramm mit vorheriger Ankündigung von mindestens vier Wochen einzustellen. Eine Begründung ist insoweit nicht erforderlich. Bereits vom Roto Profi-Partner vorab in Anspruch genommene Leistungen bleiben von der Einstellung unberührt. Punkte können von den Roto Profi-Partnern bis zur Beendigung des Bonusprogramms eingelöst werden. Nach Beendigung des Bonusprogramms verfallen die nicht eingelösten Punkte ersatzlos.

13.3 Änderung der Mitgliedschaftsbedingungen

Roto behält sich vor, Änderungen oder Ergänzungen dieser Mitgliedschaftsbedingungen vorzunehmen. Solche Änderungen oder Ergänzungen werden dem Roto Profi-Partner von Roto mit einem Vorlauf von mindestens einem Monat in Textform bekannt gegeben. Die Änderungen oder Ergänzungen gelten als genehmigt, wenn der Roto Profi-Partner nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird bei der Bekanntgabe hingewiesen. Widerspricht der Roto Profi-Partner der Änderung oder Ergänzung, kann Roto die durch diese Mitgliedschaftsbedingungen geregelte Mitgliedschaft des Roto Profi-Partners in der Roto ProfiLiga ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Roto Profi-Partner kann in einem solchen Fall die auf seinem Bonuskonto gesammelten Punkte noch 4 Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung einlösen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Einlösung von dann noch vorhandenen Punkten nicht mehr möglich; diese verfallen dann ersatzlos.

13.4 Einstellung des Roto ProfiLiga Programms

Roto behält sich vor, das Roto ProfiLiga Programm als solches jederzeit einzustellen. Für diesen Fall steht Roto ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Roto Profi-Partner sind mindestens 2 Monate vor Einstellung des Roto ProfiLiga Programms schriftlich zu informieren.

13.5 Recht, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Bad Mergentheim.

Roto nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Eine Verpflichtung zu einer solchen Teilnahme besteht nicht.

13.6 Salvatorische Klausel

Sofern einzelne Klauseln dieser Mitgliedschaftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelung davon unberührt. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, eine zulässige vertragliche Regelung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich möglichst nahekommt. Dies gilt ebenso für evtl. Regelungslücken.

Stand: 06.04.2023

Roto Frank DST Vertriebs-GmbH
Wilhelm-Frank-Straße 38 – 40
97980 Bad Mergentheim